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Noten und Qualifikationsverfahren / Kaufleute EFZ

Zeugnisnoten

Die Notengebung richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen sowie nach den internen Weisungen zur Notengebung der WKS KV Bildung.

Alle während der Lehre erreichten Zeugnisnoten fliessen in die Erfahrungsnote ein. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Systematik der Zeugnisnoten in allen 6 Semestern.

Bsp Zeugnis

Qualifikationsverfahren

Das Qualifikationsverfahren umfasst alle bewerteten Leistungen, welche in den am Schluss der Lehre ausgestellten Notenausweis einfliessen. Der Notenausweis Kauffrau/Kaufmann EFZ enthält die folgenden Qualifikationsbereiche:

  • Praktische Arbeit (betriebliche Abschlussprüfung)
    Gewichtung 30%; Fallnote
  • Berufskenntnisse und Allgemeinbildung (schulische Abschlussprüfung)
    Gewichtung 30%; Fallnote
  • Erfahrungsnote (setzt sich aus den Erfahrungsnoten der 3 Lernorte zusammen)
    Gewichtung 40%

Die Gesamtsystematik Qualifikationsverfahren zeigt Ihnen alle Qualifikationsbereiche im Detail auf:

Gesamtsystematik QV

Abkürzungen QV

Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn:

  • Die Note für die betriebliche Abschlussprüfung mindestens 4.0 beträgt.
  • Die Note für die schulische Abschlussprüfung mindestens 4.0 beträgt.
  • Die Gesamtnote (gewichteter Durchschnitt der Qualifikationsbereiche, auf Zehntel gerundet) mindestens 4.0 beträgt.

Ihren aktuellen Leistungsstand können Sie mit dem QV-Notenrechner EFZ berechnen.